Veröffentlicht am 15. Juli 2026

Was Genehmigung, Zuzahlung und freiwillige Zusatzangebote bedeuten.
Verordnete Leistung
Bei gesetzlicher Krankenversicherung entstehen für die genehmigte Rehasport-Leistung in der Regel keine Zuzahlungen. Eine Vereinsmitgliedschaft darf für die Teilnahme an der verordneten Leistung nicht verpflichtend sein.
Freiwillige Angebote
Anbieter dürfen freiwillige Mitgliedschaften oder zusätzliche Kurse anbieten. Diese Extras können kostenpflichtig sein. Lass dir klar erklären, was zur Verordnung gehört und was freiwillig ist.
10 Fragen für das Vorgespräch
Warum regelmäßige Teilnahme wichtig ist
Rehasport nach einer medizinischen Reha