Beratungsgespräch zur Kostenübernahme von Rehasport

Was Genehmigung, Zuzahlung und freiwillige Zusatzangebote bedeuten.

Verordnete Leistung

Bei gesetzlicher Krankenversicherung entstehen für die genehmigte Rehasport-Leistung in der Regel keine Zuzahlungen. Eine Vereinsmitgliedschaft darf für die Teilnahme an der verordneten Leistung nicht verpflichtend sein.

Freiwillige Angebote

Anbieter dürfen freiwillige Mitgliedschaften oder zusätzliche Kurse anbieten. Diese Extras können kostenpflichtig sein. Lass dir klar erklären, was zur Verordnung gehört und was freiwillig ist.

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